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Kanzlei Wessel & Wennemuth

Unsere Leistungen für Sie

Wir sind eine Allgemeinkanzlei mit einem zusätzlichen hohen Spezialisierungsgrad. Rechtsanwalt Wessel ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Familienrecht und Rechtsanwalt Wennemuth Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Daneben finden sich Schwerpunkte unserer Tätigkeit unter anderem im Reiserecht, Erbrecht, Versicherungsrecht sowie Arbeitsrecht.

Auf Anfrage sind wir in weiteren rechtlichen Bereichen für Sie tätig.

Gleichermaßen engagiert vertreten wir Ihre Interessen gerichtlich sowie außergerichtlich.

Rund ums Auto - wenn es um Ihr Recht geht

Im Kontext Verkehr kommt es täglich zu vielen rechtlich relevanten Vorfällen.

Sei es, dass Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sei es, dass Ihnen ein Bußgeld droht. Hier kommt es immer auf eine schnelle, kompetente Vorgehensweise an, um Ihre Ansprüche und Rechte zu sichern.

Weitere Beteiligte wie etwa Haftpflichtversicherungen bieten vielfach zusätzliche herausfordernde Aspekte gerade im Unfallrecht.

Für viele unserer Mandanten ist die Verfügbarkeit eines Fahrzeugs existenziell. Dem tragen wir Rechnung.

Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung.

Wohnung, Miete und Eigentum

Das Mietverhältnis, besonders im Wohnmietrecht, ist anfällig für rechtliche Störungen.

Eine umfassende Kasuistik in der Rechtsprechung der obersten Gerichte verlangt hier nach dem rechtlichen Spezialisten. Das gilt ebenso für das Recht des Wohnungseigentums.

Eigentümergemeinschaften stellen die Beteiligten immer wieder vor rechtliche Herausforderungen.

Auch hier begleiten wir Sie rechtlich kompetent, erfahren und professionell.

Familienrecht und Ehescheidung

Wir begleiten Sie professionell und kompetent durch die schwierige Zeit einer Ehescheidung inklusive Vermögensauseinandersetzung.


Nicht zu unterschätzen sind die rechtlichen Aspekte einer Ehescheidung, die sich unter anderem in der Vermögensauseinandersetzung widerspiegeln, wie beispielsweise in Bezug auf den Zugewinnausgleich oder einen Unterhalt. Zum anderen sind Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht zu treffen, sollten Kinder involviert sein. 

Die Gesetze bieten uns hier einen Gestaltungsrahmen, den wir kompetent für Sie ausschöpfen. 


Selbstverständlich berücksichtigen wir Ihre Intentionen, die wir in ausführlichen Gesprächen mit Ihnen erörtern - vereinbaren Sie also einfach einen Termin mit uns.

Sprechen Sie uns an - wir sind für Sie da!

Auch außerhalb der genannten Spezialisierungen und Tätigkeitsschwerpunkte sind wir Ihre juristischen Ansprechpartner.